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Profigolf im Golf Club St. Leon Rot wieder erlaubt

Die Rufe nach Lockerungen der Maßnahmen werden besonders im Golfbereich immer lauter. Nun darf der Golf Club St.Leon Rot als erster Club dank einer neue Verordnung und unter strengen Auflagen wieder öffnen. Allerdings beschränkt sich die Genehmigung auf den Spitzensport. 

Baden Württemberg ist eines der am stärksten durch die Ausbreitung des Corona Virus betroffenen Bundesländer, doch dank einer neuen Verordnung der Landesregierung gibt es nun eine Sondergenehmigung für den ersten Golfplatz in Deutschland. Der Golf Club St. Leon Rot darf aufgrund seiner Rolle als einziger Bundesstützpunkt in Deutschland die Türen wieder für Spitzen- und Profigolfer öffnen, dies geht aus der Verordnung hervor, wonach alle Spitzen- und Profisportler an ihren jeweiligen Bundesstützpunkten und unter klaren Verhaltensregeln wieder das Training aufnehmen dürfen. Zunächst gilt diese Verordnung für eine Woche (11.April-19. April). Aufgrund der Sonderrolle des Golf Club St. Leon Rot als einziger Bundesstützpunkt im Golfsport in Deutschland ist diese Regelung nicht auf andere Club ausweitbar.

St. Leon Rot wendet sich an seine Mitglieder

Mit einem Ostergruß wendete sich der Golf Club St. Leon Rot nun an seine Mitglieder und klärte diese über die neue Situation auf, gleichzeitig informierte der Club über den Stand der Dinge im Bezug auf den Freizeitsport: „In der Zwischenzeit sind wir in regem Austausch mit unserem Landesverband (BWGV), wie auch dem Deutschen Golfverband (DGV). Beide Verbände stehen voll zu den getroffenen Entscheidungen und der notwendigen Solidarität, welche die Gesellschaft nun aufgerufen ist zu zeigen.

Gleichzeitig arbeiten die Verbände mit gebotener Zurückhaltung daran, den politischen Ebenen die „Chancen des Golfsports“ bei der Unterbindung von Infektionsketten aufzuzeigen. Dies in der Hoffnung, dass unser Sport, wie auch andere „Freiluftsportarten“, in einem frühen Stadium der „Lockerungen“ Berücksichtigung findet.

Es ist das Ziel aller Verantwortlichen im Golfsport, die Anlagen – selbstverständlich unter Einhaltung klarer „Hygiene-Verhaltensregeln“ – zu einem frühestmöglich vertretbaren Zeitpunkt wieder schrittweise zu öffnen. Wir drücken die Daumen, dass dies gelingen möge.

Bis dahin arbeitet das Greenkeeping Team täglich in kleinen separierten Teams, um die Anlage in einen sehr guten Zustand zu bringen.

Eine aktuelle Besonderheit stellt die ergänzende Verordnung des Sozialministeriums des Landes Baden-Württemberg für den Spitzensport dar, welche am heutigen Samstag, den 11. April 2020, in Kraft getreten ist. In dieser ergänzenden Verordnung, welche nur bis zum 19. April 2020 gültig ist, wird dem Spitzen- & Profisport in einem begrenzten Umfang und unter klaren Verhaltensregeln erlaubt, das Training wieder aufzunehmen. Da dies nur an Bundesstützpunkten erfolgen kann und der GC SLR der einzige Bundesstützpunkt des Golfsports in Deutschland ist, wird ab Sonntag, den 12. April 2020 einzelnen Kaderathleten und Profisportlern das Training auf der Anlage genehmigt. Die Verantwortung für die Organisation liegt hier beim DGV.

Wir hoffen, dass diese Entwicklung ein „ermutigender Vorbote“ für eine schrittweise Lockerung der Verordnungen für den Golfsport in den kommenden Wochen ist.

Für das Osterwochenende wünschen wir Ihnen eine schöne Zeit im Kreise der Familie.“

Auch wenn die Verordnung nur für den Spitzen- und Profisport gilt und der Golf Club St. Leon Rot vorerst ein Einzelfall bleibt, so breitet sich in den Verbänden und unter den Golfplatzbetreibern langsam die Hoffnung aus, dass die ersten Lockerungen der Maßnahmen bald die Golfplätze in ganz Deutschland betreffen könnten.