Während in Bremen bereits wieder Golfspieler auf ihren geliebten Heimatplätzen unterwegs sein dürfen, müssen sich die Nachbarn aus Niedersachen noch gedulden. Denn Sport ist Ländersache und für Niedersachsen gibt es noch keinen konkreten Termin für die Wiederaufnahme des Spielbetriebs, auch wenn weitläufig über den 4. Mai spekuliert wird. Doch genau diese Regelung nimmt im Falle des Golf-Clubs Bremer Schweiz äußerst skurrile Züge an. Denn der Club liegt an der Ländergrenze zwischen Bremen und Niedersachsen. Genauer gesagt trennt eben jene Grenze den Club auch in front Nine und back Nine und hat zur Folge, dass lediglich die Bahnen 10-18, die auf der Bremer-Seite liegen gespielt werden dürfen. Bei den restlichen Löchern gilt nach wie vor: Abschlag verboten.
Der Golf-Club Bremer Schweiz ist offiziell ein im Register eingetragener Bremer Verein, doch das hilft dem Club in dieser speziellen Situation nicht. Denn im Bereich des Seuchenschutzes, in den auch die momentane Corona-Krise fällt, gilt die Länderfläche und nicht die Zugehörigkeit des Vereins. Ralph Bünning, der Vorsitzende des Clubs sagte dazu: „Wir haben Glück, dass die zweiten Löcher und unsere Übungsflächen komplett auf Bremer Seite sind. Vom Grenzstein aus haben wir mit einem Flatterband die anderen Löcher abgesperrt. Es ist also für alle ersichtlich: hier geht es nicht weiter.“
Überblick: Hier darf wieder gespielt werden
Sportsenator stellt Öffnung der Golfplätze in Hamburg in Aussicht
Hamburger dürfen voraussichtlich nach Schleswig-Holstein einreisen
Auch rund um Hamburg gab es zunehmend Besorgnis über die derzeit geltende Einreisebeschränkungen für Schleswig-Holstein. Denn viele Hamburger sind Mitglied in einem im Schleswig-Holstein gelegen Club und befürchteten, dass eine Einreise für eine Golfrunde von den Behörden verhindert werden könnte. Denn in Schleswig-Holstein darf ab dem 4. Mai wieder gespielt werden. Nun aber die Erleichterung: Hamburger dürfen aller Voraussicht nach auf ihre Plätze in Schleswig Holstein.
Der Hamburger Golf Verband hat sich zu diesem Thema an den Senat der Hansestadt gewandt. Die Antwort: „Sollten … Lockerungen im Sportbetrieb gelten, wäre ein Grenzübertritt von Hamburger Sportlerinnen und Sportlern nach Schleswig-Holstein hauptsächlich zum Zweck des Sporttreibens auf einer vereinseigenen Anlage – aus heutiger Sicht – nicht als Form des Tourismus anzusehen und würde daher zulässig sein.“ Achtung: Hierbei handelt es sich lediglich um eine Meinungsäußerung. Entscheidend ist die Einschätzung aus Kiel. Der Golfverband Schleswig Holstein hat sich dazu an den Landessportverband gewandt und um eine Klärung gebeten.