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36 Strafschläge auf einer Runde!

Kann das sein, fragen Sie sich? Ja, das geht. Und zwar, wenn man die Ausschreibungen nicht genau liest, wozu jeder Spieler verpflichtet ist. Es heißt also: Wer liest, ist klar im Vorteil!

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Der Caddy schaut zu
Der Caddy schaut zu

Die Regel 10.3 betrifft den Einsatz von Caddies, der nach der Regel möglich ist. Jedoch kann der Einsatz in einer Ausschreibung verboten oder mit Ausnahmen versehen sein. Beim DGV zählen dazu alle Einzelturniere in derJugend bis AK 18. Im Verbotsfall bedeutet das für einen Spieler, dass er sich bei Einsatz eines Caddies an jedem Loch die Grundstrafe einhandelt. Eine Disqualifikation z.B. nach zwei Löchern oder maximal vier Strafschlägen mit Caddie gibt es nicht. Daher kann es passieren, dass der Spieler nach der Runde, die er mit einem Caddie absolviert hat, 18 Mal die Grundstrafe auf seine Scorekarte schreiben muss.

Entscheidend ist dabei natürlich auch, wer der Benutzung eines Caddies zugestimmt hat. Hier muss man differenzieren zwischen Spielleitung und Starter. Erlaubt ein Starter den Einsatz, der nicht zur Spielleitung gehört, ist die Genehmigung ungültig.

Kommt die Erlaubnis von einem Mitglied der Spielleitung und ist nicht mehr zu korrigieren, kann der Spieler ohne Schaden nach Regel 20.2d davonkommen. In den DGV Ausschreibungen findet man diesen Text: B Platzregeln, Punkt 7 Caddies (Regel 10.3)a) Einzel: Professionals sind als Caddie nicht erlaubt. Bei Jugendturnieren sind Caddies nicht erlaubt. Zusätzlich ist die Bedingung noch in der Hardcard 2024 vermerkt. Strafe für Verstoß gegen diese Platzregel: Grundstrafe für den Spieler für jedes Loch, auf dem er durch einen nicht zulässigen Caddie unterstützt wird.

Jeder auf dem Turnierplatz darf auf diesen Fehler aufmerksam machen, sodass rechtzeitig erkannt wird, dass hier ein Verstoß vorliegt. Es muss also nicht dazukommen, dass ein Spieler 36 Strafschläge erhält.

Wenn Sie Fragen zu diesen Themen haben, dann schreiben Sie unserem GM-Regelexperten Thomas Lander an: experten@golfmagazin.de