Was strafwürdig ist und was zur DQ führt muss die Spielleitung in einer Platzregel festhalten. Dabei geht man von „Fehlverhalten des Spielers“ und „schwerwiegendem Fehlverhalten“ aus. Im ersten Fall wird in den meisten Fällen eine Verwarnung ausgesprochen, danach ein Strafschlag und anschließend die Grundstrafe, die im Lochspiel Lochverlust und im Zählspiel zwei Strafschläge bedeutet; als Drittes dann die Disqualifikation.
Zu den Verstößen kann gehören:
• mit dem Trolley zwischen Grün und Bunker hindurchfahren
• einen Schläger aus Ärger in den Boden schlagen
• einen Schläger in Richtung eines Golfbags werfen
• einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit ablenken
• Pitchmarken nicht ausbessern, Bunker nicht harken oder Divots nicht zurücklegen
• oder das Betreten von Spielverbotszonen.
Das sind nur ein paar Beispiele, die von den Clubs oder Spielleitungen beliebig ergänzt werden können. Zu den besonders schwerwiegenden Verstößen, die zu einer Disqualifikation führen, können gehören:
• absichtlich das Grün erheblich beschädigen
• abweichend von der Platzvorbereitung eigenständig Abschlagsmarkierungen oder Auspfähle versetzen
• einen Schläger in Richtung eines anderen Spielers oder Zuschauers werfen
• andere Spieler absichtlich während ihres Schlags ablenken
• absichtlich gegen eine Golfregel verstoßen, um dadurch trotz einer Strafe für den Verstoß möglicherweise einen erheblichen Vorteil zu erlangen
• wiederholte Verwendung vulgärer und beleidigender Ausdrücke
• Spielen mit einem Handicap, das zu dem Zweck erlangt wurde, um sich einen unfairen Vorteil zu verschaffen oder eine Runde zu spielen, um ein solches Handicap zu erlangen.
Und nun kommt noch der Clou. Zu diesen Fehlverhalten gehört auch eine zweite Regel, nämlich die Regel 20.1b im Lochspiel und 20.1c im Zählspiel.
Wir schauen uns zunächst das Zählspiel an. Im zweiten Absatz zu dieser Regel heißt es: „Spieler sollen die anderen Spieler im Teilnehmerfeld schützen.“ Ziel ist es, die Interessen aller anderen Spieler im Teilnehmerfeld zu wahren. Diese Regel verpflichtet einen Spieler, der weiß oder glaubt, dass ein anderer Spieler einen Regelverstoß begangen hat oder begangen haben könnte und der andere Spieler dies nicht erkennt oder ignoriert, diesen Regelverstoß dem anderen Spieler, dessen Zähler, einem Referee oder der Spielleitung mitzuteilen. Dieses sollte unverzüglich geschehen, nachdem dem Spieler die Tatsachen bekannt werden und spätestens, bevor der andere Spieler seine Scorekarte einreicht; es sei denn, dies ist nicht möglich.
Versäumt der Spieler dies, darf die Spielleitung den Spieler nach Regel 1.2a disqualifizieren, wenn sie feststellt, dass ein schwerwiegendes Fehlverhalten gegen den „Spirit of the Game“ vorlag.
Wir kennen die Diskussionen nach Ende der Turniere an den Tischen?! Dort werden Regelverstöße von Spielern besprochen, und man weiß, dass Gewinner eines Preises zu Unrecht auf dem Treppchen stehen. Vorgetragen werden die Verstöße gegen die Regeln selten, da man nicht als Denunziant gelten möchte. Diese Tatsache hat mich schon seit jeher gestört, weil sie den anderen Spielern die Chance auf einen Preis nimmt, die nach den Regeln spielen. Wenn man, aus welchen Gründen auch immer, solche Vorfälle nicht melden will, gibt es nur eins: „Still sein und gar nichts sagen.“ Für mich ist die Regel 20.1 eine gelungene Erneuerung und ich hoffe, dass das Bewusstsein für ein faires Golfspiel dadurch geschärft wird.