Ab kommenden Montag (22. Februar) ist Golf in Nordrhein-Westfalen unter freiem Himmel wieder erlaubt. Das betrifft sowohl Golfrunden allein, zu zweit als auch mit Personen des eigenen Haushalts. Golf-Einzelunterricht ist auch wieder möglich.
In §9 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 heißt es in der ab dem 22. Februar 2021 gültigen Fassung:
(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig.
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Damit ist der Golfsport in Deutschland unter freiem Himmel ab Montag, 22. Februar, nur noch in den Bundesländern Bayern, Sachsen und Schleswig-Holstein untersagt – Schleswig-Holstein hat jedoch eine ähnliche Lockerung wie nun NRW für den 1. März bereits angekündigt.
Nordrhein-Westfalen ist in Deutschland nach Bayern der zweitgrößte Landesverband.
Mitteilung von der PGA of Germany